ScoX Events
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Alexander Schomann – ScoX Events (nachstehend ScoX Events)
AGB (Stand 01.10.2024)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von Alexander Schomann – ScoX Events (nachfolgend „ScoX Events“) angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für Hochzeits- und Eventplanung, DJ-Services, Moderation, die Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik, den Verleih von Fotoboxen sowie die Vermittlung von Künstlern. Die Leistungen können entweder direkt durch ScoX Events oder durch Subunternehmer erbracht werden. ScoX Events übernimmt keine Haftung für von Subunternehmern erbrachte Dienstleistungen; diesbezügliche Ansprüche sind ausschließlich an den jeweiligen Subunternehmer zu richten.
2. Begriffsbestimmungen
- Dienstleister: Alexander Schomann – ScoX Events, einschließlich sämtlicher Teammitglieder, die im Rahmen der Leistungserbringung für ScoX Events tätig sind.
- Kunde: Vertragspartner, der die Dienstleistungen von ScoX Events in Anspruch nimmt und die damit verbundenen Verpflichtungen übernimmt.
- Veranstaltung: Die jeweilige Feierlichkeit, für welche die Dienstleistungen von ScoX Events gemäß dem Vertrag erbracht werden.
- Veranstaltungsort (Location): Der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet und die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen von ScoX Events erbracht werden.
- Subunternehmer: Dritte Personen oder Unternehmen, die im Auftrag von ScoX Events spezifische Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages erbringen. ScoX Events haftet nicht für die von Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen oder für Schäden, die durch diese verursacht werden.
- Künstler: Personen oder Gruppen, die zur Darbietung von Unterhaltungsleistungen, musikalischen Auftritten oder sonstigen Performance-Dienstleistungen im Rahmen der Veranstaltung durch ScoX Events vermittelt oder bereitgestellt werden.
- Equipment: Sämtliche technische Ausstattung, die von ScoX Events im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Das Equipment verbleibt im Eigentum von ScoX Events und wird dem Kunden lediglich für die Dauer der Veranstaltung zur Nutzung überlassen.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach den individuell zwischen den Parteien vereinbarten Vertragspflichten. Nach Vertragsabschluss können weitere Leistungen durch eine schriftliche Erklärung des Kunden hinzugebucht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für alle gebuchten und in Auftrag gegebenen Leistungen zu tragen, einschließlich der nachträglich hinzugebuchten Leistungen.
4. Technische und räumliche Anforderungen
Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort alle erforderlichen technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Dienstleistungen von ScoX Events erfüllt. Für die DJ-Dienstleistungen sind zwei separate 16A-Schuko-Stromanschlüsse und für die Fotobox ein eigener 16A-Schuko-Anschluss erforderlich; diese Anschlüsse dürfen ausschließlich für das Equipment von ScoX Events genutzt werden. Werden zusätzliche Geräte oder Technikkomponenten hinzugebucht, so werden die diesbezüglichen Anforderungen gesondert mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen entstehen, und schuldet die volle Vergütung auch für nicht erbringbare Leistungen infolge unzureichender Voraussetzungen.
5. Bereitstellung und Abweichungen beim Equipment, Eigentumsvorbehalt
Das von ScoX Events bereitgestellte Equipment verbleibt im Eigentum von ScoX Events und wird dem Kunden lediglich für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. ScoX Events gewährleistet, dass das Equipment auf dem neuesten Stand der Technik ist; es kann jedoch zu Abweichungen bei einzelnen Komponenten kommen, wobei gleich- oder höherwertiges Equipment bereitgestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
6. Verantwortlichkeit und Haftung für Equipment
Der Kunde sowie dessen Gäste und weitere beteiligte Dienstleister sind zur sorgfältigen und ordnungsgemäßen Handhabung des zur Verfügung gestellten Equipments verpflichtet. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Falls Dritte (z. B. Gäste oder andere Dienstleister) den Schaden nicht vollständig ersetzen, haftet der Kunde für den Differenzbetrag. Der Kunde verpflichtet sich zudem, ScoX Events unverzüglich die Kontaktdaten von Gästen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, die Schäden verursacht haben.
7. Zahlung und Fälligkeit
Grundsätzlich ist keine Anzahlung erforderlich. Sofern jedoch vorab Kosten entstehen, kann ScoX Events Abschlagszahlungen verlangen. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Barzahlungen bedürfen der vorherigen Absprache und werden nur gegen Quittung entgegengenommen.
8. Rücktritt und Verschiebung der Veranstaltung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird eine Veranstaltung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem ursprünglichen Termin verschoben und auf einen neuen Termin innerhalb der darauffolgenden 3 Monate festgelegt, ist eine Gebühr in Höhe von 25 % des ursprünglichen Vertragswertes zu zahlen, vorausgesetzt, ScoX Events kann den neuen Termin wahrnehmen. Andernfalls gelten die Stornierungsbedingungen. Erfolgt die Verschiebung weniger als 3 Monate vor der Veranstaltung, schuldet der Kunde 50 % des ursprünglichen Vertragswertes.
9. Haftungsbeschränkung und -ausschluss
ScoX Events haftet nur für direkte Schäden, die aus der eigenen Leistungserbringung resultieren, begrenzt auf die Höhe der für die jeweilige Leistung gezahlten Vergütung. Die Haftung für indirekte Schäden, wie entgangene Freude oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden entstehen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens ScoX Events. ScoX Events haftet nicht für die Dienstleistungen von Subunternehmern oder für Schäden, die durch diese verursacht werden.
10. GEMA-Gebühren und Rechte
Die Verantwortung für die Anmeldung und Begleichung etwaiger GEMA-Gebühren liegt beim Kunden. Sollte die Location die GEMA-Gebühren auf ScoX Events oder dessen Partner übertragen, so werden diese Kosten automatisch auf den Kunden übergeleitet.
11. Anreise, Verpflegung und Unterkunft
Der Kunde stellt sicher, dass ScoX Events während der Veranstaltung angemessene Verpflegung in Form von Speisen und Getränken erhält, unabhängig von der Entfernung zum Veranstaltungsort. Für Veranstaltungen, die mehr als 100 km entfernt sind, stellt der Kunde zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel der 3-Sterne-Kategorie in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.
12. Wetterbedingte Ausfälle und Außenveranstaltungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Equipment bei Außenveranstaltungen ausreichend vor Witterungseinflüssen geschützt ist. Die Regelungen zu wetterbedingten Verschiebungen folgen den Bestimmungen in Punkt 8.
13. Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluss
Die Angebote von ScoX Events sind freibleibend. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von ScoX Events durch Willenserklärung annimmt und ScoX Events die Buchung schriftlich bestätigt.
14. Künstlervermittlung und technische Anforderungen
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche technischen und bühnenbezogenen Anforderungen für die Künstler erfüllt sind. Das eingesetzte Equipment muss den Qualitätsstandards von ScoX Events sowie den Anforderungen der eingesetzten Künstler entsprechen; der Kunde übernimmt die dadurch anfallenden Kosten. Für Fremdequipment, das im Auftrag des Kunden genutzt wird, übernimmt ScoX Events keine Haftung für Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15. Ablaufplan und Informationsweitergabe
Der Kunde stellt ScoX Events mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einen detaillierten Ablaufplan und alle relevanten Informationen zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die Kontaktdaten von ScoX Events an relevante Dritte weiterzugeben, damit diese sich bezüglich der Veranstaltungsplanung direkt mit ScoX Events abstimmen können.
16. Erlaubnis zur Bild- und Tonaufnahme
Der Kunde gestattet ScoX Events die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung, die für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ansprüche der auf den Aufnahmen abgebildeten Personen bestehen gegenüber ScoX Events nicht, da ScoX Events davon ausgeht, dass der Kunde die Zustimmung der gezeigten Personen eingeholt hat. Sollte der Kunde dies nicht sicherstellen können, hat er ScoX Events vor der Veranstaltung schriftlich darüber zu informieren.
17. Markenschutz
Der Markenname und das Logo von ScoX Events dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden, außer im Rahmen der Bewerbung der gebuchten Veranstaltung.
18. Datenschutz und Datenspeicherung
ScoX Events übergibt die Bilder aus der Fotobox am Veranstaltungsende auf einem USB-Stick an den Kunden. Eine Sicherungskopie verbleibt für maximal fünf Tage auf der Fotobox. Mit der Nutzung der Fotobox erklären die Gäste ihr Einverständnis zur Speicherung und Weitergabe der Bilder an den Veranstalter. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Information der Gäste. Etwaige Ansprüche gegenüber ScoX Events werden an den Kunden abgetreten.
19. Verjährung und Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Veranstaltung geltend gemacht werden, andernfalls sind sie ausgeschlossen.
20. Anweisungsbefugnis vor Ort
Das Team rund um ScoX Events ist während der Veranstaltung weisungsbefugt, um den ordnungsgemäßen Ablauf und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
21. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge
Sofern der Vertrag im Wege eines Fernabsatzgeschäftes abgeschlossen wurde, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und erlischt, sobald ScoX Events mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen beginnt oder der Kunde erste Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
22. Honorar und Geheimhaltungsverpflichtung
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, keine Details über das Honorar an Dritte weiterzugeben. Bei Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung ist ScoX Events berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu erheben. Das Honorar ist gemäß den im Vertrag fixierten Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, während der Veranstaltung für angemessene Verpflegung (Speisen und Getränke) Sorge zu tragen. Sollte eine Übernachtung des Teams von ScoX Events erforderlich sein, werden diese Kosten ebenfalls vom Kunden getragen.
23. Einhaltung behördlicher Vorschriften
Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen und dass alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Veranstaltung rechtzeitig eingeholt wurden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, sämtliche behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erfüllen.
24. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wesel, Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
25. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.